Im Gebiet von Hohentengen erreichte der Weinbau – mindestens zeitweise – eine ähnliche Bedeutung wie in verschiedenen Orten des Klettgaus oder wie im Rafzerfeld. Der Schwerpunkt des Anbaus lag auf Hohentengener Gemarkung zwischen Hohentengen und dem Weiler Guggenmühle. Dieser Rebberg war überwiegend im Besitz von Kaiserstuhler und Fisibacher Bürgern, und der erzeugte Wein wurde unter dem Namen „Kaiserstuhler Ölberg“ vermarktet (Quelle: Verein Pro Kaiserstuhl)
Pelagius Ertzli hat es als Stadtschreiber der Stadt Kaiserstuhl zu Ansehen und Wohlstand gebracht und erbaute 1628 auf der rechtsrheinischen Sonnenseite der Gemarkung den Engelhof.
Über die Grösse der Rebflächen, die erzeugten Mengen und die ehemaligen Besitzverhältnisse geben viele Urkunden Auskunft. So ist dem Zehntablösebuch der Gemeinde Hohentengen aus dem Jahr 1838 zu entnehmen, dass damals rund 60 Hektar mit Wein bestockt waren. An dieser Fläche hatten Anteil: 76 Kaiserstuhler Bürger mit 20.34 Hektaren, 35 Fisibacher Bürger mit 9.12 Hektaren, verschiedene Rümiker und Zurzacher mit 2.16 Hektaren, die Lienheimer mit 1.17 Hektaren sowie schliesslich 152 Bürger aus Hohentengen mit 16.84 Hektaren. Zu dieser Fläche kamen die nicht zehnbaren herrschaftlichen Reben, die Kaiserstuhler Spitalreben und nicht zuletzt die Pfarrreben.
Die besten Lagen waren den Pfarrreben vorbehalten. So beispielsweise dem roten Rebberg des Pfarrers an reiner Südhanglage zwischen den hohen Mauern am Abbergweg. Pfarrer und Kaplane der Pfarrei Kaiserstuhl-Hohentengen, welche damals in Kaiserstuhl wohnten, wussten einen guten Tropfen zu schätzen.
Vergleicht man die Zahlen, ist leicht zu erkennen, dass der Weinbau vor allem in Kaiserstuhl wirtschaftliche Bedeutung hatte. In einer Urkunde des Stadtarchivs von 1510 wurde geschrieben, dass der Rat der Stadt Kaiserstuhl dagegen protestierte, dass die Zürcher ein Einfuhrverbot für fremde Weine verhängt hätten. Es heisst dort: „Die Stadt Zürich hat wiederum verbieten lassen, dass (..) Wein ausserhalb ihrer Landschaft gekauft und gegen Zürich geführt werden sollte“. Dieses Verbot sei für die Kaiserstuhler von grossem Nachteil, da die Zürcher immer viel Wein von Kaiserstuhl gekauft hätten.
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